Das Gastklassenprinzip

Das Gastklassenprinzip
Um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten hat sich die Hauptschule Bramsche im Schuljahr 2020/2021 dazu entschieden ein “Gastklassenprinzip” einzuführen.

Bei diesem Prinzip werden störende Schüler*innen durch ein festgelegtes Ritual aus dem eigenen Klassenraum in eine andere Klasse (Gastklasse) geschickt, um dort ohne die Aufmerksamkeit ihrer Mitschüler*innen ihre Aufgaben zu erledigen.

Ziel ist es, für alle Schülern*innen und Lehrer*innen eine gute Lernatmosphäre zu schaffen, damit allen Schüler*innen die bestmöglichen Chancen für die Zukunft gegeben werden können.

Der Gewinn für die Lehrer*innen und Mitschüler*innen liegt darin, dass sie endlich die Chance haben, einen weitgehend störungsfreien Unterricht durchzuführen.

Der Gewinn für den/die störende Schüler*in liegt darin, dass er/sie lernt, sich an Regeln zu halten, so dass er/sie in ihrer Entscheidungsfreiheit gestärkt wird und die Konsequenzen seines/ihres Verhaltens berücksichtigt.

Damit stellt das Prinzip des eigenverantwortlichen Denkens und Handelns eine Möglichkeit dar, die Eigenverantwortung der Schüler*innen zu erhöhen und eine ruhige und sachliche Reaktion der Lehrer*innen auf Störungen einzuüben.

Unterrichtsstörungen sollen so vermieden werden und wertvolle Unterrichtszeit soll erhalten bleiben. Schüler*innen sollen verstärkt angeleitet werden, Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen und die Rechte anderer zu respektieren.

Wir als Schule haben uns auf 7 gemeinsame Regeln geeinigt, die in allen Klassen und für alle Schüler gelten:

• Ich höre zu, wenn andere sprechen.
• Ich melde mich und störe nicht durch Zwischenrufe.
• Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich.
• Ich spreche und verhalte mich höflich.
• Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
• Ich achte das Eigentum anderer.
• Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrerinnen und Lehrer.

Schüler müssen sich an diese Regeln halten, Lehrer achten auf die Einhaltung dieser Regeln.

Hält sich ein Schüler/eine Schüler*in nicht an diese Regeln, wird der/die Schüler*in mit folgendem Ritual verwarnt:

  • Was tust du?
  • Wie lautet die Regel?
  • Was geschieht, wenn du gegen die Regel verstößt?
  • Wofür entscheidest du dich, wenn du noch einmal störst?

Diese Fragen bieten dem/der Schülern*in die Möglichkeit ihr Verhalten zu reflektieren und zu verändern.

Verstößt der/die Schüler*in weiter gegen die Regel, wird er/sie in eine Gastklasse geschickt.

Der Besuch in der Gastklasse wird sowohl im Klassen- als auch im Schülerbuch vermerkt.

Die Eltern haben die Pflicht, sich regelmäßig das Schülerbuch von ihrer Tochter\ihrem Sohn zeigen zu lassen.

Somit sind die Eltern ab dem ersten Besuch in einer Gastklasse über das Verhalten ihres Kindes informiert.

Im Wiederholungsfall werden verschieden Erziehungsmittel angewendet.

Dazu gehören im Vorfeld Telefonate und persönliche  Gespräche zwischen betroffenen Schülern, Eltern, Fach- und/ oder Klassenleherer*in, in denen über eine Verhaltensänderung und mögliche Konsequenzen gesprochen wird

Bei diesen Gesprächen wirkt die Schulsozialarbeit unterstützend mit.

Kommt es weiterhin zu keiner Verhaltensänderung bei dem/der Schüler*in kann in einer Klassenkonferenz gemeinsame Erziehungsmittel- bzw. Ordnungsmaßnahmen beschlossen werden.

Die Gastklasse bietet dem/der Lehrer*in die Möglichkeit in ruhiger Atmosphäre und im geregelten Rahmen weiter zu unterrichten und den Mitschüler*innen die Möglichkeit in Ruhe zu lernen.

Im Sinne ALLER muss ein störungsfreier Unterricht mit Hilfe des Besuchs in einer Gastklasse möglich sein.

Eine Evaluation des Gastklassenprinzip erfolgt nach einem Kalenderjahr, um es dann im Schulprogramm der Hauptschule Bramsche zu implementieren.