Bei diesem Prinzip werden störende Schülerinnen und Schüler durch ein festgelegtes Ritual aus dem eigenen Klassenraum in eine andere Klasse (Gastklasse) geschickt, um dort ohne die Aufmerksamkeit ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler ihre Aufgaben zu erledigen.
Ziel ist es, für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer eine gute Lernatmosphäre zu schaffen, damit allen Schülerinnen und Schüler die bestmöglichen Chancen für die Zukunft gegeben werden können.
Der Gewinn für die Lehrerinnen und Lehrer und Mitschülerinnen und Mitschüler liegt darin, dass sie endlich die Chance haben, einen weitgehend störungsfreien Unterricht durchzuführen.
Der Gewinn für den/die störende Schülerin/den Schüler liegt darin, dass er/sie lernt, sich an Regeln zu halten, so dass er/sie in ihrer Entscheidungsfreiheit gestärkt wird und die Konsequenzen seines/ihres Verhaltens berücksichtigt.
Damit stellt das Prinzip des eigenverantwortlichen Denkens und Handelns eine Möglichkeit dar, die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und eine ruhige und sachliche Reaktion der Lehrerinnen und Lehrer auf Störungen einzuüben.
Unterrichtsstörungen sollen so vermieden werden und wertvolle Unterrichtszeit soll erhalten bleiben. Schülerinnen und Schüler sollen verstärkt angeleitet werden, Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen und die Rechte anderer zu respektieren.
Wir als Schule haben uns auf 7 gemeinsame Regeln geeinigt, die in allen Klassen und für alle Schülerinnen und Schüler gelten:
• Ich höre zu, wenn andere sprechen.
• Ich melde mich und störe nicht durch Zwischenrufe.
• Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich.
• Ich spreche und verhalte mich höflich.
• Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
• Ich achte das Eigentum anderer.
• Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrerinnen und Lehrer.
Schülerinnen und Schüler müssen sich an diese Regeln halten, Lehrerinnen und Lehrer achten auf die Einhaltung dieser Regeln.
Hält sich eine Schülerin/ein Schüler nicht an diese Regeln, wird er/sie mit folgendem Ritual verwarnt:
- Was tust du?
- Wie lautet die Regel?
- Was geschieht, wenn du gegen die Regel verstößt?
- Wofür entscheidest du dich, wenn du noch einmal störst?
Diese Fragen bieten ihr/ihm die Möglichkeit, ihr/sein Verhalten zu reflektieren und zu verändern.
Verstößt die Schülerin/der Schüler weiter gegen die Regel, wird sie/er in eine Gastklasse geschickt.
Der Besuch in der Gastklasse wird im Klassenbuch vermerkt.
Die Eltern werden über die Besuche ihres Kindes in einer Gastklasse und über das Verhalten ihres Kindes informiert.
Im Wiederholungsfall werden verschieden Erziehungsmittel angewendet.
Dazu gehören im Vorfeld Telefonate und persönliche Gespräche zwischen betroffenen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Fach- und/ oder Klassenlehererin/-lehrer, in denen über eine Verhaltensänderung und mögliche Konsequenzen gesprochen wird
Bei diesen Gesprächen wirkt die Schulsozialarbeit unterstützend mit.
Kommt es weiterhin zu keiner Verhaltensänderung bei der Schülerin/dem Schüler können in einer Klassenkonferenz gemeinsame Erziehungsmittel- bzw. Ordnungsmaßnahmen beschlossen werden.
Die Gastklasse bietet der Lehrerin/dem Lehrer die Möglichkeit in ruhiger Atmosphäre und im geregelten Rahmen weiter zu unterrichten und den Mitschülerinnen und Mitschülern die Möglichkeit, in Ruhe zu lernen.
Im Sinne ALLER muss ein störungsfreier Unterricht mit Hilfe des Besuchs in einer Gastklasse möglich sein.